Andreas Heusler-Sarasin

Geboren 1834, aus Basel. Studium in Basel, Göttingen und Berlin, 1856 Doktorat in Berlin. 1859 Suppleant am Zivilgericht, 1858 Venia Legendi für Zivilprozessrecht an der Universität Basel. 1863-1913 Professor für Zivilprozessrecht, dt. Rechtsgeschichte und Privatrecht.1875-91 zudem Zivilrichter, 1892-1907 Präs. des Appellationsgerichts und 1886-1921 Präs. der Kommission der öffentl. Universitätsbibliothek Basel. 1866-1902 gehörte H. als Konservativer dem Basler Grossrat an. Er arbeitete massgeblich am Entwurf des Basler Zivilgesetzes (1865-69) mit und war 1869 Redaktor des Vorentwurfs eines Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs. Ausserdem ist er der Schöpfer der Basler Zivilprozessordnung von 1875. H. gehörte ferner der Expertenkommission zur Ausarbeitung des schweiz. Obligationenrechts von 1881 an. Ab 1863 war er Mitherausgeber der "Zeitschrift für schweiz. Recht", zudem Herausgeber der "Sammlung Schweiz. Rechtsquellen" (v.a. des Wallis und des Tessins). Der vielseitig begabte Jurist und Richter war einer der bedeutendsten Rechtshistoriker im deutschsprachigen Raum. Gestorben 1921 in Basel. 

Quelle: Bühler, Thedor: Andreas Heusler. Im HLS online (Stand 18.07.2011).