Ausbildungsförderung

Die Förderung von Studierenden durch Ausbildungsbeiträge in Basel ist älter als die Vergabe von Bundessubventionen in diesem Bereich. In Basel erliess der Erziehungsrat 1892 die erste Stipendienordnung. Auf Bundesebene setzte das Engagement dagegen erst mit dem in einer Volksabstimmung vom Dezember 1963 gutgeheissenen Stipendienartikel ein.

Abgesehen davon, dass das Ausbildungswesen traditionellerweise als Kantonsangelegenheit eingestuft wurde, war noch in den späten 1950er Jahren die Meinung des konservativen «Erziehungsministers» Philipp Etter massgebend, der im Zusammensparen der Studienkosten einen Akt des Familienstolzes sah. 1959 unterstützte der freisinnige Bundespräsident Max Petitpierre, die Übernahme des für die eidgenössische Hochschulpolitik zuständigen Departement des Inneren durch den Sozialdemokraten und Basler Universitätsprofessor Hans Peter Tschudi.

In der Ausbildungsförderung verbanden sich zwei Ziele: zum einen die Wirtschaftsförderung und zum anderen der Ausbau der Chancengleichheit. Die wirtschaftspolitischen Interessen ergaben sich in der Zeit des rasanten Modernisierungsschubs, der anziehenden Hochkonjunktur und des national-politischen Konkurrenzdenkens aus dem markanten Mangel an akademisch ausgebildetem Nachwuchs. Die Kantone liessen sich alle schnell auf die neuen Subventionsmöglichkeiten ein, die Unterstützungsansätze blieben aber stark disparat.

Das basel-städische Stipendienwesen erfuhr in den 1960er Jahren aus den beiden Motiven, mithin nicht nur zur Behebung des Akademikermangels, sondern auch unter dem Aspekt des sozialen Ausgleichs, einen Ausbau (Ratschlag 1965/Gesetz 1967). An dieser Reform waren auch Universitätsangehörige beteiligt: Hans Gut, Professor für Statistik, und Heinrich Popitz (Professor für Soziologie) sowie drei Doktoranden, die später in unterschiedlichen und doch verwandten Feldern einflussreiche Positionen einnahmen: Franz Hess, zuständig für die Universitätsfragen im Erziehungsdepartement; Willi Schneider, Departementssekretär des Erziehungsdepartements; und Fritz Latscha, Redaktor der Basler «National-Zeitung». Ihr gemeinsamer Bericht: Die Ungleichheit der Bildungschancen. Soziale Schranken im Zugang zur höheren Schule.

Jüngste Entwicklungen
Seit 1993 sind die Beiträge des Bundes an die Aufwendungen der Kantone stark rückläufig. Im Jahre 1993 betrugen sie noch 119 Mio. Franken. In den vergangenen Jahren pendelten sie sich bei zirka 75 Mio. Franken ein, um nach der Schaffung des neuen Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 (in Kraft seit dem 1. Januar 2008) über die Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs (NFA) auf 25 Mio. Franken jährlich abzustürzen.
Im Jahre 1990 hatte sich der Bund noch zu 40% an den kantonalen Ausbildungsbeiträgen beteiligt. Aufgrund des neuen Gesetzes betrug im Jahre 2008 der Anteil nur noch 9% der Gesamtausgaben. Der Kredit von 25 Mio. Franken wird auf die einzelnen Kantone nach Massgabe ihrer Bevölkerung verteilt, was für Basel-Stadt mit 0,6 Mio. Franken noch eine Subventionsquote von 5% ergibt.
Im Jahre 2008 vergaben die Kantone 276 Mio. Franken in Form von Stipendien und 27 Mio. Franken in Form von Darlehen an Personen im nachobligatorischen Bereich (Sekundarstufe II und Tertiärstufe). Unter Berücksichtigung der Inflation hat der Gesamtbetrag der kantonalen Stipendien seit 1994 real um 25% abgenommen, trotz der ständig steigenden Anzahl der Lernenden und der Studierenden.
49'400 der rund 555'750 Personen, die 2008 eine nachobligatorische Ausbildung absolvierten, erhielten ein Stipendium, was einer Förderquote von knapp 9% entspricht. Dies ist die niedrigste, im Rahmen des modernen Stipendienwesens je gemessene Quote, im Jahre 1980 hatte sie noch beinahe 16% betragen.
Die extremen Disparitäten zwischen den Kantonen manifestieren sich auch in der kantonalen Stipendien- oder Förderquote sehr deutlich. Basel-Stadt und Basel-Landschaft bewegten sich 2008 mit 18% (BS) und 13% (BL) jedoch mit an der Spitze des kantonalen Ausgabenvergleichs.

Die Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen
Der Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen verpflichtet den Kanton zur Einhaltung von bestimmten Grundsätzen und Mindestnormen bei der Bemessung von Ausbildungsbeiträgen. Die Stipendiengesetze der Kantone werden sich nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Vereinbarung diesen Grundsätzen und Standards anpassen müssen.
Dies ermöglicht eine Harmonisierung in wichtigen Punkten und erlaubt es gleichzeitig einem Kanton, regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Die Vereinbarung soll die formelle Harmonisierung des Stipendienwesens gewährleisten und die materielle Harmonisierung vorantreiben. Die materielle Harmonisierung, d.h. die Angleichung der unterschiedlichen Stipendienleistungen, kann angesichts von 26 verschiedenen Stipendiengesetzen und 26 verschiedenen kantonalen Steuergesetzen langfristig nur auf der Basis von gemeinsamen Berechnungsgrundlagen erfolgen. Deshalb sieht das Konkordat in Artikel 20 vor, dass die Konferenz der Vereinbarungskantone Empfehlungen für die Berechnung der Ausbildungsbeiträge erlassen.
Mit einstimmigem Beschluss des Grossen Rates vom 17. März 2010 ist Basel-Stadt als erster Kanton dem Stipendienkonkordat beigetreten. Dies entspricht der Pionierrolle die Basel bereits im Rahmen der Interkantonalen Stipendienkonferenz (IKSK) für das Zustandekommen des Konkordats eingenommen hat. Damit hat das Basler Parlament der Universität zum 550-Jahr Jubiläum, aber vor allem auch dem Bildungsund Forschungsstandort Basel und Schweiz ein schönes Geschenk gemacht.