Anfänge des Frauenstudiums: 1860er bis 1920er

Im 19. Jahrhundert waren Frauen von der höheren Bildung weitgehend ausgeschlossen. In der Aufhebung der Schranken geriet die Schweiz in eine europäische Vorreiterrolle. Die Universität Basel hielt mit dieser Entwicklung nicht Schritt.

Dass ausgerechnet die Schweiz in der Beförderung des Frauenrechts auf Bildung an der europäischen Spitze steht, ist zunächst erstaunlich. Frauenemanzipatorische Entwicklungen wie die politische Gleichberechtigung verliefen hier besonders zäh und mit deutlichem Rückstand auf die umliegenden Länder. In die Vorreiterrolle geriet die Schweiz denn auch nicht primär aufgrund innerer Entwicklungen. Sie wurde ihr vielmehr von aussen aufgetragen: In den Anfängen des Frauenstudiums kamen die meisten Studentinnen aus dem Ausland und vor allem aus dem Russischen Reich. Studierende Schweizerinnen waren selten.

Die Russinnen bereiten den Weg
In Russland erkannten diverse Reformbewegungen in der Bildung einen zentralen Motor des gesellschaftlichen Fortschritts. Die Frauenbewegung setzte sich stark für die Verbesserung der Frauenbildung ein. Seit den 1850er Jahren besuchten Frauen Vorlesungen. Aufgrund veränderter politischer Verhältnisse – für jüdische Studentinnen wurde ein Numerus Clausus eingeführt, nach Studentenunruhen verbot die Universität Petersburg 1863 Frauen den Zugang – waren studierwillige Frauen ab den 1860er Jahren gezwungen, auf Universitäten ausserhalb des Russischen Reiches auszuweichen.

Die Schweiz bot sich dabei besonders an. Im jungen Nationalstaat, der vielen politisch Verfolgten in Europa als Refugium diente, hatte sich ein wichtiges Exilzentrum der russischen Oppositionsbewegungen herausgebildet. Das sprach sich um unter Studenten und Studentinnen in Russland. Vor allem in den neuen Universitäten – gegründet unter dem Vorzeichen des Liberalismus – war eine offene Haltung gegenüber Frauenstudium und Exilsituation verbreitet. Unter den Professoren waren nicht wenige politische Flüchtlinge, die im starken Zustrom ausländischer Studierender kaum ein Problem sahen.

Die oben abgebildete Karikatur «Ehmann-cipation», die 1868 im «Postheiri» erschien, nimmt das Thema mit antisemitischen Untertönen auf, wobei das Bild mit zwei zentralen Elementen arbeitet: Einerseits mit der Tatsache, dass viele Studentinnen aus dem Zarenreich jüdisch waren, andererseits mit dem Klischee von der angeblichen Weiblichkeit jüdischer Männer, der nun die vermeintliche Männlichkeit der nach Bildung strebenden (jüdischen) Frauen entgegengesetzt wird. Der Titel «Ehmann-cipation» spielt dabei auf die Emanzipation der Juden an, d.h. deren Gleichberechtigung in der Schweiz, die 1866 in der Bundesverfassung verankert wurde.

Basel zögert
In den 1860er und 1870er Jahren wurden Frauen in Zürich, Bern, Genf, Lausanne und Neuenburg zu Studium und Examen zugelassen. In Basel blieb ihnen der reguläre Zugang zunächst versperrt. Und auch die Gesuche, die um individuelle Ausnahmebewilligungen nachfragten, wurden von den Universitätsbehörden abgelehnt.

Erst 1889 kam Bewegung in die Angelegenheit: Als der Basler Bürger Eduard Frey um Zulassung seiner Tochter nachsuchte, wurden die Professoren zur Stellungnahme aufgefordert. Die Mehrheit sprach sich grundsätzlich gegen das Frauenstudium aus. Neben moralischen Argumenten, die die Sittlichkeit der Studenten bedroht sahen, wurden diskriminierende Zuschreibungen aufgerufen: Die Frau eigne sich aufgrund ‹ihrer Natur›, ihrer physischen, emotionalen und geistigen Eigenschaften nicht zu Studium und Wissenschaft.

Die politische Behörde sah sich indessen nicht an die Meinungsumfrage gebunden. Der Regierungsrat beschloss im März 1890 Frauen «versuchsweise» zum Studium zuzulassen. In diesen gegenteiligen Entscheid flossen gewisse Konflikte zwischen den universitären und den politischen Behörden ebenso ein, wie der Umstand, dass der Gesuchsteller das Basler Bürgerrecht besass.

Die Zulassung war jedoch beschränkt auf Frauen, die ihre schulische Vorbildung in Basel erworben hatten. Für die meisten Ausländerinnen blieb der Zugang weiterhin verwehrt. Effektiv wurde damit dem Frauenstudium überhaupt ein Sperrriegel geschoben: An der ersten Hochphase des Frauenstudiums vor dem Ersten Weltkrieg hatte Basel keinen Anteil. Während in Zürich, Bern, Lausanne und Genf je zwischen 300 und 600 Studentinnen immatrikuliert waren, verzeichnete die Universität Basel gerade mal deren 15. Die rechtliche Ermöglichung des Frauenstudiums geschah in Basel nicht nur – für die Schweiz – vergleichsweise spät, sondern auch – mit dem Ausschluss der Ausländerinnen – besonders restriktiv.

Anti-emanzipatorischer Sperrriegel
Diese Sonderentwicklung in Basel gründete teilweise in der konservativen Grundhaltung einer traditionsreichen Universität, an der sich Neuerungen weniger zügig durchsetzten als in den liberalen Neugründungen. Mit der Ausländerinnenklausel reagierte der Regierungsrat auf spezifische Bedenken, die in der Meinungsumfrage geäussert worden waren. Mehrere Professoren beklagten die besonders mangelhafte Vorbildung der Ausländerinnen. Bei anderen schlugen anti-emanzipatorische Reflexe deutlich durch. Viele der russischen Studentinnen hingen sozialreformerischer oder revolutionärer Ideen an. Das machte sie zu einer idealen Projektionsfläche männlicher Ängste: Als intellektuelle Frauen mit politischem Interesse verletzten sie gleich doppelt die herrschenden Geschlechternormen. Sie wurden zu «Hyperemancipierten» gestempelt. Ein Professor hob hervor, dass jene «Excesse der Emancipationslust», die er von den Russinnen erwarte, «von den Schweizerinnen und ganz speziell von Baslerinnen nicht zu befürchten» seien.

1914 debattierte der Grosse Rat über die Zulassungsfrage. Ein Antrag von Fritz Hauser forderte die Streichung der Ausländerinnenklausel, das Parlament beschloss aber nur deren Lockerung. Ausländerinnen mit auswärtigen Zeugnissen durften sich nun mit Genehmigung der Fakultäten immatrikulieren. Erst im Universitätsgesetz von 1937 sollte die Sonderstellung der Ausländerinnen aufgehoben werden. Studentinnen und Studenten, Ausländerinnen und Ausländer waren im rechtlichen Zugang zur höheren Bildung jetzt gleichgestellt.